Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt.
Zuständig für die Ausstellung das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes. Bei Ausländer/innen ist das Zivilstandsamt des Wohnortes zuständig.