Mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind alle gemeinderechtlichen Körperschaften des Kantons Bern verpflichtet, einen Finanzplan zu erstellen. Der Finanzplan soll einen Überblick über die mutmassliche Entwicklung des Finanzhaushaltes in den nächsten 4 bis 8 Jahren geben. Er muss mindestens einmal jährlich der Entwicklung angepasst werden.
Er ist ein wichtiges Instrument des Gemeinderates, um die finanzielle Tragbarkeit von geplanten Investitionen oder anderen finanziellen Massnahmen (z.B. Veränderung der Steueranlage) beurteilen zu können. Der Finanzplan wird durch den Gemeinderat beschlossen und ist unverbindlich. Die Ergebnisse der Finanzplanung müssen dem Kanton übermittelt werden und stehen den Stimmberechtigten zur Einsicht offen.