Wasserbauplan Moosmattbach Grauholz/Sand - Moossee

05. Mär 2024

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Der Gemeinderat Moosseedorf bringt gestützt auf Art. 23 des Wasserbaugesetzes des Kantons Bern vom 14. Februar 1989 den Wasserbauplan Moosmattbach zur öffentlichen
Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen liegen vor der Gemeindeversammlung, am 5. März 2024 von 18.30 Uhr – 19.30 Uhr im Foyer des Kirchgemeindehauses zur Einsicht auf. Fachleute stehen für Fragen zur Verfügung. Zu Beginn der Gemeindeversammlung wird eine kurze Präsentation abgehalten.

Die Unterlagen liegen vom Freitag, 8. März 2024 bis Montag, 15. April 2024 auf der Gemeindeverwaltung Moosseedorf zur Einsicht auf. Sie sind auch auf der Website www.moosseedorf.ch einsehbar.

Mittels Voranmeldung besteht auch die Möglichkeit, die Planung mit den Fachleuten und Behörden zu besprechen und zwar:

  • Dienstag, 26. März 2024, 16.00 –18.00 Uhr
  • Mittwoch, 27. März 2024, 16.00 –18.00 Uhr
Während der Auflagefrist sind Anregungen, Hinweise und Einwände in Briefform an die Auflagestelle zuhanden der Gemeinde Moosseedorf zu richten. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens können keine Einsprachen erhoben werden. Die Eingaben sind bis 15. April 2024 an die Gemeindeverwaltung, 3302 Moosseedorf zu richten.

Moosseedorf, 13. Februar 2024
Der Gemeinderat

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