Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 20 „Camping Seerose“ nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

08. Nov 2024

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Moosseedorf hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 20 „Camping Seerose“am 4. November 2024 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung sowie auf der Website der Gemeinde www.moosseedorf.ch eingesehen werden.

Gemeinde Moosseedorf, 5. November 2024

DER GEMEINDERAT
GEMEINDE MOOSSEEDORF

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