19. Jul 2022
Im ganzen Kanton Bern gilt ab sofort ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Waldbrandgefahr wird als «gross» beurteilt.
Die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der grossen Waldbrandgefahr ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt. Als Waldesnähe gilt ein Abstand von 50 Metern.
Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr