Ortsplanungsrevision Moosseedorf
Die Stimmberechtigten von Moosseedorf haben am 31. Januar 2021 mittels Urnenabstimmung der Ortsplanungsrevision zugestimmt.
In der Vorbereitung der Genehmigung hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) festgestellt, dass die verbindliche Festlegung der Waldgrenze/Waldbaulinie im Bereich Laupenacker nicht gemäss Waldgesetz publiziert wurde.
Der Gemeinderat Moosseedorf bringt im geringfügigen Verfahren deshalb gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Unterlagen zur vierten öffentlichen Auflage:
- Festlegung einer verbindlichen Waldgrenze/-baulinie im Bereich Laupenacker gemäss Waldgesetz (Zonenplan Siedlung und Landschaft)
Die Änderungen liegen während 30 Tagen von Freitag, 19. August 2022 bis Montag, 19. September 2022 bei der Gemeindeverwaltung Moosseedorf öffentlich auf. Sie sind auch auf der Website www.moosseedorf.ch einsehbar.
Es können nur Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Festlegung der Waldgrenze/Waldbaulinie eingegeben werden. Diese sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Moosseedorf, Schulhausstrasse 1, 3302 Moosseedorf einzureichen.
Moosseedorf, 15. August 2022
Der Gemeinderat